Golfplatz Leonberg

Das Kunstprojekt von dem Bildhauer Michael Lange hat bereits bei einem Teil der Bevölkerung Unmut und Kritik hervorgerufen. Dies allein sollte die Stadtverwaltung und den Gemeinderat nachdenklich stimmen. Aber das scheint nicht der Fall zu sein. Natürlich kann man über den Begriff Kunst und seine Bedeutung endlos diskutieren und streiten. Aber hier geht es noch um etwas anderes: Dieses Kunstobjekt (es wurde in der Leonberger Kreiszeitung genau beschrieben), das auf dem Golfplatz, einem Landschaftsschutzgebiet, installiert werden soll, braucht ein frostsicheres Fundament von circa 9 Metern mal 10 Metern. So werden hier 90 Quadratmeter eines schützenswerten Naherholungsgebietes mit einer Unmenge von Beton versiegelt. Diese Fläche entspricht einem Doppelhaus. Kann man das wirklich verantworten?

Wenn Herr Lange mit seinem Baumprojekt gegen das Roden von alten Bäumen zugunsten eines umstrittenen Bauprojektes wie Stuttgart 21 protestieren will, ist das eine Sache. Aber rechtfertigt dieses Ansinnen diesen massiven Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet? Herr Lange, wo bleibt denn hier Ihr Umweltbewusstsein? Können Sie wirklich diese massive Bodenversiegelung für ein Kunstobjekt verantworten?

Für dieses Projekt sind die Mehrheit des Gemeinderates und die Stadtverwaltung bereit, 10.000 € auf den Tisch zu legen. Auch wenn dieser Betrag im Rahmen der städtischen Kunstförderung zur Verfügung steht, so sind das noch immer Steuergelder, die verantwortungsvoll eingesetzt werden sollten. Bei diesem Projekt scheint dies nicht zu gelten.

Die bebauten Kirschgärten sind doch schon ein Monument für bürgerfeindliches Handeln, denn sie wurden trotz heftiger Wehr der anliegenden Bürger wegen „mangelnder Finanzmittel“ geopfert. Und jetzt soll wieder ein Teil des Golfplatzes für ein umstrittenes Projekt zerstört werden. Was kommt als nächstes?

Fazit: Ein Kunstobjekt gegen die sinnlose Zerstörung unserer Umwelt ist sicher nicht schlecht. Aber nicht in einem Landschaftsschutz- und Naherholungsgebiet. Warum wird dieses bildhauerische Objekt nicht vor dem neuen Rathaus aufgestellt?